[Bloggerprojekt] Wie weit dürfen Journalisten gehen?

Hallo liebe Leser,
heute mal etwas ernster als sonst, denn es geht um ein ziemlich ernstes Thema: “Wie weit dürfen Journalisten gehen?” Grundlage für meine Frage ist der Roman “Es wird keine Helden geben” von Anna Seidl, zu dem ihr gestern schon die Rezension lesen dürftet. Anhand des Pressekodex will ich euch näher bringen, ob die Journalisten alles richtig gemacht haben oder ob sie Grenzen überschritten haben.
Das Thema ist für mich auch sehr wichtig, denn ich arbeite als freie Mitarbeiterin bei einer Lokalzeitung und wenn ich meine Rechten und Pflichten nicht kennen würde, könnte ich auch gleich einpacken. Bitte beachtet, dass ich mich mit der Situation in Deutschland beschäftige. Im Ausland sieht das Gesetz oft nochmal anders aus (Bsp: in den USA bzgl. Paparazzi). Gerade beim Beispiel Schumacher ist es wichtig, weil dort auch ausländische Journalisten vor Ort sind.

Zunächst erstmal die Grundlagen. Es gibt unter anderem zwei sehr wichtige Regelwerke für Journalisten. Der Pressekodex und das Presserecht – quasi die Bibeln der Journalisten. Natürlich sind da noch Rechtsgrundlagen wie Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. Nicht, dass ihr jetzt denkt, ansonsten tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
Ich fange mit dem Pressekodex an. Er besteht aus insgesamt 16 Punkten, an die sich ein Journalist halten muss, um nicht von Presserat gerügt zu werden.

Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen. (Quelle: Presserat.info)

Hier der gesamte Pressekodex, damit ihr wisst, von was ich gerade rede.

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Ziffer 3 – Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Ziffer 4 – Grenzen der Recherche
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Ziffer 5 – Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten
Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.

Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.
Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Ziffer 15 – Vergünstigungen
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

Ziffer 16 – Rügenveröffentlichung
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien.
(Quelle: Presserat.info)

Ihr seht, allein der Pressekodex hat sehr viele Regeln, die man beachten muss. Beim Lesen sollte euch jetzt Ziffer 11 aufgefallen sein. Diese ist die Grundlage für die Analyse der Textstelle aus dem Roman. Genauso wie auch Ziffer 8.

Zusammenfassung der Textstelle
Eine Momentaufnahme. Miriam kommt nach dem Amoklauf aus der Schule. Scharen von Journalisten stehen vor dem Gebäude, alle geil auf das erste Foto, das erste Statement der Schüler, die den Amoklauf überlebt haben und jetzt aus der Schule geholt werden. Miriam wird aufgehalten, angesprochen: “Hey, Kleine! Erzählst du mir, was da drinnen passiert ist? … Hey, warte mal!” (S. 19) Auch als sie mit ihrer Familie gehen will, wird sie durch die Journalisten behindert. (S. 19 ff.)

Da fragt man sich natürlich sofort, wo guter Journalismus aufhört und Sensationsgeilheit anfängt. In diesem Fall sind die Grenzen wohl sehr schwer einzuschätzen.
Es fängt schon damit an, dass Miriam völlig belagert und bedrängt wird. Überall hat sie die Mikrofone und Kameras im Gesicht. An allen Ecken wird sie angesprochen, ob sie nicht ein Statement abgeben könnte, wobei “Hey, warte mal!” (S.19) eher Bedrängen ist, als mal nachgefragt. Da würde ich auf Ziffer 8 und die informationelle Selbstbestimmung pochen, denn Miriam wird zu einer Aussage gedrängt. Das ist nicht der Sinn einer guten Berichterstattung. Es geht sogar soweit, dass ein Polzist die Reporter verscheuchen muss, da sie eine Absperrung übertreten haben und spätestens als die Familie sich durch die Journalistenmenge quasi durchboxen musst, ist jedem klar, mit Ziffer 8 hat das nicht mehr viel zu tun. Eigentlich wären die Journalisten gezwungen gewesen zurückzutreten, denn in den Richtlinien zu Ziffer 8 heißt es unter Punkt 8.2 z.B.:

Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. (Quelle: Presserat.info)

Heißt im Klartext: Weder Miriam noch ihr Vater oder die Großeltern wollen, dass das Mädchen interviewt oder fotografiert wird, also haben es die Journalisten gefälligst zu lassen und sollten die Familie gehen lassen, ohne sie zu behindern. Zumal Journalisten generell dazu angehalten sind, nichts und niemanden zu behindern und das nicht nur im Straßenverkehr. Auch für Reporter gelten Gesetze. Damit kommen wir zu einem weiteren Punkt: Einhaltung des Grundgesetzes. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (Quelle: Bundestag.de)

Paragraph 2 sagt, dass Paragraph 1 Schranken hat. Das sind Einschränkungen des Gesetzes. Hier speziell Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Allen dürfte nach den vorherigen Ausführungen schon bewusst sein, dass die Journalisten hier ganz klar zu weit gegangen sind. Sie wurden eigentlich durch die Absperrung eingeschränkt. Diese wurde durchbrochen, um eine Jugendliche zu überfallen, die gerade ein traumatisches Erlebnis hatte. Normalerweise sollte sie erst interviewt werden, wenn sie sich in der Lage dazu fühlt und ihre Eltern zustimmen. Dann ist es menschenwürdig und die persönliche Ehre ist geschützt.
Auch in Ziffer 11 gibt es einen Punkt (11.1.), der nochmal die Fehltritte unterstreicht:

Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. (Quelle: Presserat.info)

Ich fange jetzt nicht an über Respekt zu philosophieren. Ihr seht selbst, dass die Journalisten im Roman ganz klar nicht nur gegen ihren eigenen Kodex verstoßen haben sondern auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, was noch ein viel waghalsiger Verstoß ist.
Leider ist es nicht sehr weit hergeholt von der Autorin. Viel zu oft passiert es auch in der Realität, dass Journalisten zu weit gehen. Auch in heutiger Zeit, in der man eigentlich denken würde, dass Journalisten darüber nachdenken, ob sie so behandelt werden wollen. Aktuell schütteln Menschen weltweit die Köpfe wegen eines Reporters, der sich in das Universitätsklinikum Grenoble als Priester verkleidet schleichen wollte, um quasi exklusiv vom Krankenbett von Michael Schumacher zu berichten. Der SPIEGEL zitiert dazu die Managerin Sabine Kehm: “In meinen Augen ist das abscheulich!” (Quelle: SPIEGEL.de) Perfekt getroffen würde ich mal sagen. Wo bleibt der Respekt? Wo ist das noch menschenwürdig?
Wenn ich solche Schlagzeilen lese, fange ich an, an der Vernunft dieser Menschen zu zweifeln. Ich bin, wie eingangs erwähnt, selbst Journalistin, zwar noch in den Kinderschuhen, aber ich weiß für mich, an welcher Stelle ich sagen muss: “Stopp! Bis hier hin und nicht weiter!” Um ehrlich zu sein, vermutlich riskiert man dafür seinen Job. Aber letztlich ist man seinem eigenen Gewissen verpflichtet und es gibt einfach Situationen, bei denen man abwägen sollte, ob man sie damit vereinbaren kann. Doch manchen ist entweder der Job oder die exklusive Schlagzeile wichtiger als der Respekt und die Würde anderer Menschen. Aber, um jetzt die Ehre der Journalisten zu retten, solche Fälle sind zum Glück nur traurige Einzelfälle. Nicht, dass jetzt alle denken, die gesamte Berufsgruppe der Journalisten sind sensationsgeile Aasgeier.

Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Beitrag, die Schwierigkeiten und Grenzen des Berufs des Journalisten näherbringen.

Nun darf ich noch mehrere Ankündigungen treffen:
Auf Lovelybooks gibt es eine Leserunde zum Buch von Anna Seidl “Es wird keine Helden geben”. Näheres dazu findet ihr hier. Aber Achtung: Die Bewerbungsfrist endet bald.

Dann noch einen Grund wieder hier bevor zu schauen. Ab Freitag darf ich hier 10 Bücher verlosen, die der Oetinger Verlag freundlicherweise bereitstellt.

Liebe Grüße
Jess

11 Replies to “[Bloggerprojekt] Wie weit dürfen Journalisten gehen?

  1. Ich bin durch lovelybooks auf diese Blogtour aufmerksam geworden und dein Beitrag hat mich nun noch neugieriger auf das Buch gemacht.

  2. Dankeschön für diesen interessanten Beitrag! Mir ist die Stelle im Buch auch sehr unangenehm aufgestoßen, da ist ein Mädchen vollkommen traumatisiert und die Presse stürzt sich wie die Geier darauf. Ich frage mich, wie es den betroffenen Schülern der vergangenen Amokläufe in Deutschland ging…

  3. Hallo,

    wie weit dürfen die Medien gehen??

    Es sollte Grenzen geben, aber wohl keiner scheint sich in der heutigen Zeit daran zu halten. Denn die Gier ist doch grenzenlos mitlerweile in unserer Gesellschaft und genauso schnell wird ein neues Ziel gesucht. …

    Traurige Entwicklung oder?

    LG..karin..

  4. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das nur Einzelfälle sind. Man schaue sich nur die diversen Frauenzeitschriften an. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen und jedes private Detail von “Promis” ans Licht gezerrt. Victoria von Schweden ist eine zeitlang mal sehr intensiv gegen diese Falschmeldungen vorgegangen. Ich erinnere mich noch gut an die ganzen Gegendarstellungen, die gedruckt werden mussten. Da kann mir keiner erzählen, dass die Jounalisten nicht vorher schon wussten, dass sie Mist geschrieben haben.

  5. Ein toller Beitrag, vielen Dank!
    Ich bin mir mit den “Einzelfällen” auch nicht so sicher…. Mein erster Gedanke war nämlich, dass sich die Journalisten der Zeitung mit dem (ehemaligen) Seite1-Mädchen diese Grundsätze mal durchlesen sollten, und nicht nur die, da gebe ich Yvonne recht.

    Aber sind wir nicht selber schuld an dieser Misere? Die Leserschaft ist derart sensationslüstern, da musst du als Journalist Futter bieten um oben mitspielen zu dürfen…. Da wird auch schonmal gerne jemand zu Tode gehetzt. (ich räume ein, das war im Ausland)

    Außerdem müssen die Verkaufszahlen stimmen. Da schreibt man auch schon mal gerne “It´s a girl”, um ja als erster die tolle Nachricht zu überbringen. Schade, dass sich noch am gleichen Tag herausstellte, dass es ein Junge war…
    Viele Grüße

  6. Hey Jess,
    ein großartiger Beitrag der mir als Leser auch mal den Ehrenkodex näher bringt. “Es wird keine Helden geben” möchte ich ja noch unbedingt lesen denn das Thema an sich ist sehr interessant wenn auch leider sehr real.
    By the Way, zurück zum Journalismus. Ich muss Dir ehrlich sagen das mich diese “Sensationsgeilheit” (darf ich das so nennen?!) ekelt und abschreckt. Ich mag kaum noch Nachrichten schauen und lesen da man dort immer wieder spürt das guter und recherchierter Journalismus immer seltener wird und nur noch die ganz große Dramatik zählt :(
    Aber Du hast Recht es liegt nicht nur an den Journalisten sondern auch an den Lesern selbst. Ich wunder mich immer wieder wie groß die Leserschaft einer gewissen Zeitung mit vier Buchstaben ist.
    LG Ela

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